Familienrecht Oberhausen
Fachanwalt Jan Jurgutat
Das Familienrecht wird, wie das Erbrecht in unserer Kanzlei durch Herrn Rechtsanwalt Jan Jurgutat seit Jahren betreut. Herr Rechtsanwalt Jan Jurgutat ist bereits seit 1994 schwerpunktmäßig im Familienrecht tätig und führt den Titel Fachanwalt für Familienrecht in Oberhausen bereits seit 2000. Zudem ist Herr Rechtsanwalt Jan Jurgutat auch seit Jahren als Mediator in Oberhausen tätig.
Gesellschaften verändern sich und auch die bis dato gelebten Familienmodelle haben tiefgreifende Veränderungen erfahren. Das Scheitern einer Ehe oder einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft bringt in der Regel zusätzlich starke emotionale Belastungen für die Beteiligten mit sich. Vor diesem Hintergrund sollte es für den Rechtssuchenden bereits eine Obliegenheit sein „im Falle des Falles“, kompetent und umfassend sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durch einen erfahrenen Scheidungsanwalt in Oberhausen und Fachanwalt für Familienrecht vertreten zu werden. Insbesondere stellen sich bei einer Trennung sehr viele Fragen, deren Beantwortung und Lösung für die Zukunft weichenstellend ist. Dies gilt insbesondere auch für die vordringlich zu regelnden Fragestellungen, die die Kinder betreffen. Fragen zum Umgang, zur elterlichen Sorge und zum Aufenthalt der/des Kinder/s bei der Mutter oder bei dem Vater, Residenz – oder Wechselmodell, sind vielschichtig und für die Beteiligten von ganz besonderer Bedeutung.
Unterhalt im Familienrecht
Anzusprechen ist des Weiteren die wichtige Frage des Unterhaltes, d. h. sowohl des Kindesunterhaltes als auch des Unterhaltes des getrennt lebenden Ehepartners und auch des nachehelichen Unterhaltes. Auch die Problematik des Elternunterhaltes gewinnt durch die zunehmende Anzahl von Heim untergebrachten Elternteilen stetig an Bedeutung.
Für Sie, unsere Mandantin und unseren Mandanten berechnen wir Unterhaltsforderungen und setzen diese erforderlichenfalls auch im Prozesswege gegen den Unterhaltsschuldner durch bzw. prüfen im Rahmen der Beratung und außergerichtlichen Tätigkeit, inwieweit gegen Sie geltend gemachte Ansprüche überhaupt berechtigt oder nicht berechtigt sind und kämpften erforderlichenfalls gemeinsam mit Ihnen um Ihr Recht.
Güterstand der Zugewinngemeinschaft
Nicht nur die Unterhaltsfragen, sondern auch die Regelungen zum Güterstand bedingen im Falle einer Trennung und Scheidung der besonderen Beachtung, zumal diese für die Zukunft ebenfalls weichenstellend sein können. In der Regel gilt für Eheleute der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Sowohl bei der Aufteilung der Vermögenswerte, der Haushaltsgegenstände und auch bei der Frage, wie mit bestehenden Schuldverpflichtungen umzugehen ist, sind wir ein verlässlicher Partner an ihrer Seite.
Es versteht sich von selbst, dass auch im Vorfeld einer Eheschließung bereits für den Fall der Fälle vertragliche Regelungen (in einer Scheidungsfolgenvereinbarung) erfolgen können. Auch hier sind wir gerne für Sie beratend tätig.
Betreuung im Familienrecht in folgenden Bereichen
Rechtsanwalt Jan Jurgutat betreut sie als Fachanwalt in Oberhausen und Mediator in Oberhausen insbesondere auch in den nachstehenden Bereichen:
- Abänderung bestehender Unterhaltstitel
- Abänderung bestehender Umgangs und Sorgevereinbarungen
- Abfindungen und deren Behandlung im Unterhalt/Zugewinn
- Abstammungsklärung, biologischer Vater, Adoption
- Arbeitslosigkeit und Unterhalt
- Ausbildungsunterhalt
- Behinderte Bedürftige im Familienrecht
- Dienstwagen im Unterhalt
- Ehevertrag und Scheidungsfolgenregelung
- Ehewohnung, Eigenheim und Behandlung bei Trennung und Scheidung
- Einkommensteuerpflicht und Einkommensteuertarif bei Trennung und Scheidung
- elterliche Sorge, insbesondere bei Kinder von Eltern die nicht miteinander verheiratet sind
- Elternunterhalt
- Gesamtschuldnerausgleich und Gesamtschuldnerausgleich unter Ehegatten
- Gewaltsschutzverfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
- Insolvenz und Unterhalt
- Kindergeld
- Kindesunterhalt minderjährige und privilegierte volljährige Kinder
- Mediation
- Nachehelicher Unterhalt
- Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe bei bedürftigen Antragstellern
- Scheidung - Abhängig Beschäftigter
- Rentner- Scheidung
- Selbstständiger,Unterhalt und Zugewinn
- Unternehmer-Scheidung, Unterhalt und Zugewinn
- Trennungsunterhalt
- Umgangsrecht, Elterliche Sorge
- Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftsfeststellung
- Versorgungsausgleich und Verzicht auf Versorgungsausgleich
- Wohneigentum und Wohnungszuweisung
- Zugewinn, Zugewinngemeinschaft und Zugewinnausgleich