Verkehrs- und Versicherungsrecht Oberhausen
Fachanwälte Jan Jurgutat und Nils Jurgutat
VERKEHRSRECHT
Das gesamte Verkehrsrecht bildet einen Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit. Sowohl Rechtsanwalt Jan Jurgutat als auch Rechtsanwalt Nils Jurgutat sind Fachanwälte für Verkehrsrecht.
Das Dezernat des Verkehrsrechts gliedert sich in verschiedene Bereiche:
Verkehrsunfallabwickelung, Kaskoschadenabwicklung, Verkehrsstrafrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsverwaltungsrecht, Versicherungsrecht und mehr.
VERKEHRSUNFALLABWICKLUNG
Zunächst ist bei jedem Verkehrsunfall die Schuld und Haftungsfrage abzuklären. Bei einem nicht verschuldeten Unfall ist regelmäßig die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Ansprechpartner für Schadensersatzforderungen. In diesem Fall werden auch die angemessenen Kosten der erforderlichen Rechtsvertretung durch die regulierungspflichtige zuständige Haftpflichtversicherung des Unfallgegners mitübernommen, und zwar zusätzlich zu den zu bezahlenden Schäden.
Bei Eigenverschulden oder Mitverschulden kann auch die eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden. Wir beraten Sie gerne.
Sie sind in einen Verkehrsunfall in Deutschland oder im europäischen Ausland verwickelt?
Wir setzen ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner, der eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung oder Ihrer Kaskoversicherung durch. Neben Sachschäden, wie Reparaturkosten, Gutachterkosten, Wertminderung, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und Kostenpauschale setzen wir auch weitere Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche aufgrund unfallbedingt eingetretener Personenschäden durch.
KASKOSCHADENABWICKELUNG
Haben Sie den Verkehrsunfall selbst verschuldet?
Ansprechpartner für die Regulierung Ihres eigenen Schadens ist dann Ihre Vollkaskoversicherung, die Schadenabwicklung übernehmen wir gerne für Sie.
Wurde Ihnen Ihr Fahrzeug entwendet oder beispielsweise das Navigationsgerät?
Sofern der Versicherungsvertrag auch eine Teilkaskoversicherung mit umfasst, können wir Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen und einfordern.
VERKEHRSSTRAFRECHT
Deutschland ist Autoland und wir sind eine mobile Gesellschaft. Der Straßenverkehr hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen, die Straßeninfrastruktur scheint dem Verkehrsaufkommen häufig nicht mehr gewachsen zu sein.
Nötigung im Straßenverkehr, Beleidigung, aber auch Verkehrsunfallflucht oder
Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind häufige Verkehrsstraftaten, bei welchen regelmäßig auch der Entzug der Fahrerlaubnis droht.
Aber auch eine fahrlässige Körperverletzung, etwa resultierend aus einem Verkehrsunfall mit eingetretenem Personenschaden ist ein Straftatbestand. Hier ermittelt die Staatsanwaltschaft, eine kompetente anwaltliche Vertretung ist zur Wahrung der Rechte erforderlich.
VERKEHRSORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHT
Zu schnell gefahren, bei Rot über die Ampel, den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten, mit dem Handy telefoniert?
In den sogenannten Ordnungswidrigkeitenverfahren verfolgen und sanktionieren die Behörden regelmäßig derartige Verkehrsvergehen. Hierbei geht es neben verhängten Bußgeldern regelmäßig auch um einen belastenden Punkteeintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg oder um ein Fahrverbot von einem oder mehreren Monaten. Es empfiehlt sich nicht, nach Erhalt eines Anhörungsbogens selbst Kontakt zur Behörde aufzunehmen, um die Angelegenheit zu klären. Hier ist vielmehr eine professionelle Hilfe erforderlich, um das Verfahren bestmöglich zu bestehen. Wir vertreten sie vor allen deutschen Behörden und Gerichten.
VERKEHRSVERWALTUNGSRECHT
Die Neuerteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis bereitet häufig Probleme. Die Führerscheinstelle verlangt regelmäßig die Beibringung eines medizinisch psychologischen Gutachtens (MPU), welches die Geeignetheit an der Teilnahme des Straßenverkehrs des Betroffenen feststellt, bevor eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfolgt.