Privates Baurecht Oberhausen

Rechtsanwälte Jan Jurgutat und Nils Jurgutat

Das private Baurecht bezieht sich auf Ihre Rechte als Bauherr gegenüber den Architekten und Auftragnehmern / Handwerkern bzw. ordnet es wie auch die Rechtsbeziehung zwischen dem Bauunternehmen und den übrigen am Bau beteiligten. Anknüpfungspunkt ist der Bauvertrag, entweder nach den Regelungen des BGB oder aber nach den Regelungen der VOB/B.

Wir klären Ihre Ansprüche wegen Baumängeln als auch die Zahlungsansprüche der Unternehmer gegen säumige Auftraggeber; im Grunde alle wechselseitigen Fragestellungen rund um den Bau.

 
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